Achtung ALU und Stahl nur in 6,0 Meter keine Lieferung
Nur Abholung möglich ab 250 kg kein Versand und keine Kleinmengen.
AGB
Vorwort zu den AGB´s:
Hinweis an Abmahnvereine, Abmahnanwälte; Mitbewerber am Markt und sonstige Individuen, die sich von unseren AGB´s angegriffen fühlen sollten:
Die nachfolgenden AGB´s sind nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt. Sollte trotzdem etwas Ihres Erachtens nicht in Ordnung sein, so lassen Sie mich das sofort wissen. Ich werde dann im berechtigten Falle umgehend für Abhilfe sorgen, ohne das es einer Abmahnung, Verfügung oder dergleichen bedarf.
Ich fordere jeden Abmahnwütigen auf und gebe ihm hiermit Gelegenheit, sich mit mir in Verbindung zu setzen, damit die Ungereimtheit oder was auch immer, im vernünftigen Miteinander geklärt werden kann. Sollten Sie davon keinen Gebrauch machen, seien Sie versichert, das ich nichts zahlen oder unterschreiben werde, in jeglicher Hinsicht, eine Abmahnung oder was auch immer betreffend. Ich werde dann gerichtlich gegen Sie vorgehen!
Und im Übrigen bin ich der Meinung, das derjenige, der etwas gelernt hat und sein eigentliches Handwerk richtig versteht, sich nicht solcher schäbigen Methoden bedienen muß, um an das Geld anderer Leute zu kommen.
in diesem Sinne hier nun die AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01.02.2010
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Stahl und Aluminium Handel.
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche oder per Brief und Email erteilte Aufträge sowie Ergänzungen, Abänderungen oder sonstige Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Bargeschäft. Der Geltung anderer AGB’s wird widersprochen. Diese werden nur verbindlich, wenn sie schriftlich anerkannt und zum Gegenstand der Geschäftsbeziehung gemacht werden.
2. Mit der Bestellung/ Auftragsvergabe gilt dieses Regelwerk als zur Kenntnis genommen und angenommen. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluß
1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
2. Alle Angaben in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, im Internet oder in sonstiger schriftlicher oder elektronischer Form sind freibleibend und unverbindlich. Abbildungen, Beschreibungen von technischen Daten sowie Maße, Gewichte und sonstige Darstellungen der Liefergegenstände in schriftlicher oder elektronischer Form sind unverbindlich. Dabei handelt es sich lediglich um Beschaffenheitsangaben, nicht um die Zusicherungen von Eigenschaften.
3. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts oder der verbesserten Sicherheit oder aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte hergeleitet werden können.
4. Erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder konkludent durch Zusendung der bestellten Ware, spätestens durch Abnahme der Lieferung/Leistung durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande. Diese Regelung gilt auch für einen Kauf über den Online-Shop.
5. Die Firma Stahlhandel ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie Kenntnis darüber erlangt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.
6. Händler und Wiederverkäufer müssen vor Zustandekommen eines Kaufvertrags eine Gewerbeanmeldung vorweisen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
1. An allen im Zusammenhang mit der tatsächlichen oder geplanten Auftragserteilung dem Besteller oder Interessenten überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen weder kopiert oder auf sonstige Art und Weise reproduziert oder vervielfältigt werden. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller oder Interessenten unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers oder Interessenten nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind uns diese Unterlagen unverzüglich zurück zu senden.
§ 4 Lieferzeiten
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. In Angeboten genannte Liefertermine sind lediglich annähernd und bedürfen einer endgültigen schriftlichen Bestätigung in der Auftragsbestätigung, um Vertragsinhalt zu werden. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer oder seinem Erfüllungsgehilfen übergeben wurde.
§ 5 Lieferverzug, Haftung und Rücktritt
1. Angebote der Firma Stahlhandel Watermann verstehen sich unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein vom Lieferanten übernommenes Beschaffungsrisiko existiert nicht. Dem Käufer wird unverzüglich Mitteilung gemacht, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet, eine eventuelle Vorauszahlung wird umgehend erstattet.
2. Höhere Gewalt, durch Erfüllungsgehilfen eintretende Betriebsstörungen, z.B. infolge von Streik oder Aufruhr, die die Firma Stahlhandel Watermann oder deren Erfüllungsgehilfen ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Lieferungen oder Leistungen zum vorgesehenen Termin oder innerhalb einer vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als sechs Wochen, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten Nachfrist von vier Wochen vom Vertrag zurücktreten.
3. Sollte die Firma Stahlhandel mit einer Lieferung von mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens drei Wochen unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz, auch bei verspäteter oder unvollständiger Lieferung, ist in jedem Falle ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
4. Die Firma Stahlhandel behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferverzögerung länger als 6 Wochen andauert und dies nicht von der Firma Stahlhandel zu vertreten ist.
5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 6 Versand und Versandkosten
1. Der Käufer trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung der Firma Stahlhandel oder bei Direktversand die Kosten ab dem Ort der Niederlassung des Vorlieferanten.
2. Bei Ausfuhr des Liefergegenstandes in andere Länder ist dem Käufer bekannt, dass dies regelmäßig nur mit vorheriger behördlicher Genehmigung erfolgen kann. Die Ausfuhr von Waren unterliegt den Außenwirtschaftsbestimmungen der BRD bzw. des anderen mit dem Käufer vereinbarten Lieferlandes. Der Käufer muss notwendige Exportgenehmigungen vor der Ausfuhr einholen. Der Käufer haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bestimmungen auch bei Weiterleitung der Waren an Dritte in Exportländer.
§ 7 Annahmepflicht und Annahmeverzug
1. Der Käufer ist verpflichtet, vereinbarte Lieferungen/Leistungen anzunehmen; diese Annahmepflicht ist Hauptleistungspflicht des Kunden. Dies gilt insbesondere auch für nach den Wünschen des Kunden angefertigte Sonderteile (Sonderanfertigungen), sowie Artikel und Teile, die aufgrund ihrer Eigenart nicht oder nur erschwert anderweitig verkäuflich sind.
2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so steht der Firma Stahlhandel ein Schadensersatzanspruch, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu. Die Firma Stahlhandel kann, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens, pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30% des vereinbarten Kaufpreises verlangen.
3. Der Besteller gerät mit Verweigerung der Annahme einer zugestellten Ware durch den Frachtführer oder seinen Erfüllungsgehilfen oder durch die zu einem bestimmten Termin vereinbarte Nichtabholung unverzüglich in Annahmeverzug, ohne das es einer weiteren schriftlichen Mahnung bedarf.
4. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
§ 8 Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der bestellten Ware an den Frachtführer bzw. dessen Erfüllungsgehilfen auf den Besteller über.
2. Verzögert sich der Versand der Ware aus von der Firma Stahlhandel nicht zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 9 Prüfung
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand sofort nach Erhalt und unverzüglich auf Sachmängel, Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit, Eigenschaften und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen.
2. Unterbleibt eine schriftliche Mängelanzeige innerhalb von acht Tagen ab Belieferung, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Die Mängel sind so detailliert wie möglich zu beschreiben.
3. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Käufers dar. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 10 Widerrufsrecht und Rückgaberecht
1. Privatkunden können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung in Verbindung mit dem der Sache/ Sendung beigefügten Rücksendeformular widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
2. Der Widerruf ist zu richten an:
Stahlhandel Watermann
Schäfereiweg 17a
26871 Papenburg
Tel:04961839560
Fax:04961839559
mail@hdwaterm.de
3. Die Rückgabe gelieferter Ware (Rücktritt) ist, unbeschadet der Ansprüche aus Gewährleistung nach Maßgabe der vorliegenden Bedingungen, grundsätzlich ausgeschlossen. Verkehrt gelieferte Teile werden versandkostenfrei umgetauscht, soweit die Fehllieferung von der Firma Stahlhandel zu vertreten ist.
4. Ein Widerrufsrecht und Rückgaberecht besteht nicht, wenn die Artikel speziell für den Käufer oder nach seinen Spezifikationen angefertigt wurden oder aufgrund ihrer Besonderheit nicht oder nur erschwert anderweitig zu verkaufen sind.
5. Liegt der Irrtum auf Seiten des Kunden, gehen alle Kosten des Umtauschs, einschließlich aber nicht beschränkt, auf Verpackung, Umpackung und Versand, zu Lasten des Kunden. Beim Umtausch gilt derjenige Preis, den die im Wege des Umtauschs gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Auslieferung hat.
6. Ist der Irrtum bei einer Fehllieferung vom Besteller zu vertreten, so ist die Rückgabe der Ware auch dann ausgeschlossen, wenn der Besteller für die gelieferte Ware keine Verwendung hat und die passende oder geeignete Ware nicht (mehr) erhältlich ist.
7. Ein Rückgaberecht der von Händlern bestellten Ware gibt es nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Firma Stahlhandel.
8. Die Firma Stahlhandel ist grundsätzlich berechtigt, Gutschriften in Höhe des Zeitwertes des jeweiligen Produktes zu erstellen.
§ 11 Widerrufsbelehrung
1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss ggfs. Wertersatz geleistet werden. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie es im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Sache nicht wie ein Eigentum in Gebrauch genommen und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr des Käufers an den Firmensitz der Firma Stahlhandel zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 € beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden abgeholt.
-Ende der Widerrufsbelehrung
§ 12 Gewährleistung,, Mängelansprüche
1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen geschuldeten Prüfungs- und Anzeigepflichten bei Mängeln ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Die Gewährleistungsfrist für Neuteile beträgt unter Berücksichtigung der Ausschlüsse und Vorbehalte zwei Jahre für Verbraucher und ein Jahr für gewerbliche Kunden und beginnt mit dem Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
3. Die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtteile beträgt unter Berücksichtigung der Ausschlüsse und Vorbehalte grundsätzlich ein Jahr für Verbraucher (keine Gewährleistung für gewerbliche Kunden) und beginnt mit dem Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
4. Für gebrauchte Sachen, insbesondere solche, die vertraglich als defekt deklariert werden, behält sich die Firma Stahlhandel jedoch vor, mit dem Verbraucher eine individuell auf den Gegenstand bezogene Regelung zu treffen.
5. Die Firma Stahlhandel übernimmt jedoch keine längeren Zeiten für die Haftung von Mängeln als diejenigen, die von dem Zulieferer oder Hersteller der Liefergegenstände gewährt werden. Eventuelle weiterreichende Gewährleistungszusagen werden an den Kunden weitergegeben, ohne dass die Firma Stahlhandel dafür eintritt.
6. Bei berechtigten Mängeln hat der Besteller nach seiner Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung, geltend für die ersten sechs Monate nach Inbesitznahme der Sache durch den Besteller. Danach behält sich die Firma Stahlhandel das alleinige Recht vor, über Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu entscheiden. Erst nach zweimaligem Fehlschlag kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder die Minderung des Kaufpreises verlangen.
7. Im Gewährleistungsfall muss die defekte Sache und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Teile- und Seriennummer und einer Kopie der Rechnung, mit der die Sache geliefert wurde, an die Firma Stahlhandel Watermann Schäfereiweg 17a in 26871 Papenburg, zur Überprüfung eingeschickt bzw. angeliefert werden.
8. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der mängelbehafteten Liefergegenstände.
9. Die Firma Stahlhandel übernimmt bei berechtigten Mängeln die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen wie z.B. Transportkosten, Arbeitskosten usw., soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Firma Stahlhandel über.
§ 13 Haftung und weitergehende Gewährleistung
1. Eine über die beschriebene Gewährleistung hinausgehende Haftung wird – soweit gesetzlich zulässig- ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn.
2. Die Haftung entfällt im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an den gelieferten Waren behält sich die Firma Stahlhandel bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Geschäftsvorgang mit dem Käufer vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
§ 15 Zahlungsbedingungen, Preise
1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse (Überweisung, Paypal) oder bei Abholung bar zahlbar, soweit nicht anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
2. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
3. Bei Sonderbestellungen bzw. Einzelanfertigungen auf Kundenwunsch werden 35% Anzahlung bei Auftragserteilung, 35% bei vertraglich festgelegtem Baufortschritt. Rest bar bei Abholung fällig.
4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluß erfolgen, vorbehalten.
5. Soweit nicht anders angegeben hält sich die Firma Stahlhandel zwei Wochen an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise. Die Preisangaben sind sorgfältig zusammengestellt; Irrtümer und Druckfehler bleiben jedoch vorbehalten.
6. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Preise der Auftragsbestätigung sind gültig und werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, widerspricht.
7. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Firma Stahlhandel ausdrücklich vorbehalten.
8. Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich der am Auslieferungstag gültigen deutschen Mehrwertsteuer zuzüglich Verpackung, Transport und ggf. Frachtversicherung, ggf. auch Expressgut- oder Sperrgutzuschläge, ab Firmensitz der Firma Stahlhandel, oder, bei Direktversand, ab deutsche Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen.
9. Der Mindestbestellwert einer einzelnen Bestellung inkl. Mehrwertsteuer, aber ohne Versandkosten beträgt 25,-€.
10. Die Firma Stahlhandel behält sich die Vergabe von Händlerrabatten auf bestimmte Artikel vor.
§ 16 Zahlungsverzug
1. Die Firma Stahlhandel ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, im Wege des Kontokorrent Zahlungen mit dessen älteren Schulden zu verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Der Käufer wird hiervon unterrichtet.
2. Im Falle des Zahlungsverzuges (Nichtzahlung bei Fälligkeit) ist die Firma Stahlhandel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% bei Verbrauchern (8% bei gewerblichen Kunden) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen (§ 247 BGB). Leistungsverweigerungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Geltendmachung eines entstandenen höheren Verzugssschadens bleibt vorbehalten.
3. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder verletzt er sonstige Vertragspflichten schuldhaft, ist die Firma Stahlhandel – nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten angemessenen Frist zur Leistung- zum Rücktritt vom Vertrag und zum Herausgabeverlangen der gelieferten Ware berechtigt.
§ 17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
1. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstrittig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 18 Datenschutz
1. Alle persönlichen Daten, wie die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung, die mit dem Bestellvorgang bzw. Auftragserteilung verbunden sind, werden vertraulich behandelt und ausschließlich für vertragliche Zwecke und Werbezwecke innerhalb der Firma Stahlhandel genutzt.
Die Behandlung der Daten beruht auf der Grundlage der Datenschutzbestimmungen; der Kunde kann dieser Behandlung widersprechen.
§ 19 Recht, Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Stahlhandel und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Sofern rechtlich zulässig, ist der Geschäftssitz der Firma Stahlhandel ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollten einzelne oder mehrere dieser Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, sind dann auf jeden Fall die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen maßgebend.
Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
4. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht.